Informaton zum Antidoping-Präventionsfonds des Saarländischen Radfahrer-Bundes e. V. – ANTIDOPING EURO (ADE)
Das ADE-Formular findet ihr hier: ADE Abrechnung ab 2025…
Zur Schaffung eines Antidoping-Präventonsfonds werden die nach der Sportordnung festgelegten und vom Veranstalter in der Ausschreibung genannten Startgebühren für alle Straßen-, Querfeldein- (Cross-), Bahn-, MTB- und BMX-Rennen im Saarländischen Radfahrer-Bund um einen „Antidoping-Euro“ (ADE) erhöht.
Diese Regelung betrifft die Alters- bzw. Rennklassen ab U19, U23, Elite sowie Senioren männlich/weiblich sowohl Lizenz- als auch Hobbyfahrer*innen ab dem 18. Lebensjahr.
In der Ausschreibung ist das Startgeld mit dem Hinweis „inklusiv Antidoping-Euro“ zu benennen. Er beträgt im Juniorenbereich 1 Euro und kann in den Erwachsenenklassen bis 2 Euro betragen. Die tatsächliche Höhe des ADE ist in der Ausschreibung gesondert für die jeweiligen Rennen anzugeben.
Der Veranstalter kann auf den ADE in der Ausschreibung verzichten. Der Verzicht auf das um den ADE erhöhte Startgeld befreit ihn jedoch nicht von der Zahlung des ADE an den Saarländischen Radfahrer-Bund e.V..
Nach dem Rennen wird anhand der Starter- und Ergebnisliste die Höhe des Betrags für den Antidoping-Präventionsfonds festgelegt und schriftlich an den SRB gemeldet.
Dazu leitet der Veranstalter das unterschriebene Formular „Antidoping Euro“ (siehe o.g. Link) innerhalb von zwei Wochen an die Geschäftsstelle des Saarländischen Radfahrer-Bundes e.V. per Mail an: info@srb-saar.de zur Prüfung und Rechnungsstellung weiter. Der geprüfte Betrag wird anschließend vom SRB dem Veranstalter in Rechnung gestellt und zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den Saarländischen Radfahrer-Bund e.V. angewiesen.
Das eingehende Geld wird auf einem gesonderten Konto des Verbandes verwaltet und ausschließlich zum Zweck der Durchführung von Doping-kontrollen und der Dopingprävention verwendet.
Vorstand Saarländischer Radfahrer-Bund e. V. (SRB), Januar 2025