Good Governance

Der Saarländische Radsport steht für Fairplay aber auch für klare Regeln und deren Einhaltung, die auch im Zusammenhang mit einer guten Verbandsführung des SRB stehen. Der SRB hat hierzu in seiner Gesamtvorstandssitzung vom 26.01.2023 ei-nen entsprechenden Beschluss gefasst. Zudem ist beabsichtigt in der nächsten Mitgliederversammlung im Frühjahr 2023 die Satzung gem. § 3 Aufgaben und Zie-le, mit Punkt 7 um die Grundsätze der gute Verbandsführung (Good Governance) zu erweitern und diese bei der täglichen Arbeit zu beachten. Ein wichtiger Baustein der guten Verbandsführung ist die Orientierung an den Standards der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Der SRB erfüllt seine Aufgaben ausschließlich im Verbandsinteresse und handelt auf der Grundlage der Prinzipien von Integrität, Verantwortung, Transparenz und Partizipation.

Unsere Punkte der Transparenz:

  1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unseres Verbandes:
    Saarländischer Radfahrer-Bund e.V. (SRB), Hermann-Neuberger-Schule 4,
    66123 Saarbrücken, Kontakt-E-Mail: info@srb-saar.de
    Gründungsjahr: 3.7.1949
  2. Satzung, Ziele, Umsetzung
    Die Satzung findest sich unter: www.srb-saar.de in der Rubrik Ser-vice/Downloads. Unsere Ziele und Aufgaben finden sich unter: www.srb-saar.de in der Rubrik „Wir“.
  3. Angaben zur Steuerbegünstigung
    Der Saarländische Radfahrer-Bund e.V. (SRB) verfolgt als Verein gem. § 2 seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
  4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
    Eine Übersicht des Präsidiums sowie der weiteren ehrenamtlichen Funktionen des Vorstandes finden sich unter: www.srb-saar.de in der Rubrik „Wir“.
  5. Tätigkeitsberichte
    Die Tätigkeitsberichte der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder eines Jahres werden jeweils zum Ende des ersten Quartals nachfolgend veröffentlicht:
    2022 SRB Jahresberichte zusammengefasst
  6. Personalstruktur
    Eine Übersicht der Personalstruktur/Funktionsträger des Verbandes findet sich unter: www.srb-saar.de in den Rubriken Präsidium/Vorstand/SRB Beauftragte/ Trainer.
  7. Angaben zur Mittelherkunft
    Der Saarländische Radfahrer-Bund profitiert vom sogenannten Sportachtel und erhält nach einem vorgegebenen Verteilungsschlüssel über den LSVS einen entsprechenden Anteil. Grundlage hierfür bildet die sogenannten Ordnung des LSVS zur Mittelverteilung an die Mitgliedsorganisationen, siehe auch:
    LSVS_Ordnung_zur_Mittelverteilung_an_die_Mitgliedsorganisationen.pdfAuf Basis der jeweils gültigen Kosten- und Gebührenordnung des SRB erhält der Verband Mitgliedsbeiträge, siehe: www.srb-saar.de Rubrik Ser-vice/Download -> Kosten- und Gebührenordnung des SRBZudem erhält der Verband auf Antragstellung Fördermittel zur Förderung des Leistungssports gemäß den Richtlinien des LSVS. Siehe: www.lsvs.de Rubrik Sportwelten/Leistungssport/Förderung
  8. Gesellschaftliche Verbundenheit
    Der Saarländische Radfahrer-Bund e.V. ist Mitglied des Landessportverbandes des Saarlandes (LSVS) sowie des Spitzendachverbandes für Radsport, dem Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR).