MTB Handbuch Saarland setzt hohe Hürden – eine vertane Chance aus Sicht der ehrenamtlich organisierten Radsportvereine

Über drei Jahre hat es gedauert, bis nach dem ersten Runden Tisch im August 2020 das MTB-Handbuch für das Saarland heute vorgestellt wurde. Das ursprüngliche Ziel des Handbuchs war es, Gemeinden und Vereinen eine Blaupause zur Schaffung neuer MTB-Angebote an die Hand zu geben und damit Konflikte im Wald zu reduzieren.
Im Ergebnis bleibt zunächst festzuhalten: Das durch absolutGPS erstellte Werk ist solide, wenn auch mit 100 Seiten sehr umfangreich geworden. Viele der durch den Saarländischen Radfahrer-Bund in enger Abstimmung mit der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB) eingebrachten Vorschläge wurden im schriftlichen Teil aufgenommen. Warum es allerdings drei Jahre gedauert hat, bis das MTB-Handbuch vorgestellt wurde, nachdem es bereits ganz ähnliche Handbücher in Baden-Württemberg und Sachsen gibt, erschließt sich nicht.
Unverständlich bleibt auch, warum sich die guten Ansätze im schriftlichen Teil des Handbuchs mit seinen umfänglichen Checklisten nicht im angehängten Muster-Gestattungsvertrag des Saarforst wiederfinden, der für viele geplante Streckenvorhaben maßgeblich sein wird. Zudem führt ein übertrieben starker Fokus auf die haftungsrechtlichen Belange des Saarforsts am Ende dazu,
dass es ehrenamtlich aufgestellten Vereinen nahezu unmöglich wird neue Streckenangebote umzusetzen.
„Der Saarforst fordert im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zweimal jährlich eine sogenannte „fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme nach den Schulungsvorschriften des Saarforstes“ für Bäume entlang der MTB-Trails. Dies erfordert die Ausbildung qualifizierten
Personals. Hinzu kommen umfängliche Berichtspflichten sowie die alleinige Verantwortung für Absperrung, Beschilderung und den Hinweis auf bestehende Gefahren. Darüber hinaus hat sich der Träger zu verpflichten, sämtliche Kosten für anfallende Maßnahmen an der „Bestockung“ zu übernehmen. Konkrete Angaben zu den Kosten fehlen allerdings. Für einen ehrenamtlich tätigen Verein können hier schnell jedes Jahr mehrere tausend Euro zusammenkommen, dies birgt ein erhebliches wirtschaftliches Risiko“, so Leander Wappler, Präsident des Saarländischen Radfahrer-Bundes.
Das saarländische Landeswaldgesetz führt gemäß § 25 (5) aus, dass (jegliche) Benutzung des Waldes auf eigene Gefahr erfolgt. Warum erhöhte Sicherungspflichten in den Vertragsvorlagen des Saarforst auferlegt werden. bleibt unbeantwortet. Dass es einfacher geht, zeigt Baden-Württemberg in seinem MTB-Handbuch, in dem klar dargelegt ist, dass eine schlichte Wegweisung von MTB-Trails
keine erhöhte Verkehrssicherungspflicht begründet. Dadurch wird die Voraussetzung für die niederschwellige Entwicklung von neuen Angeboten geschaffen.„Wir empfehlen unseren Vereinen deshalb bei der Planung neuer Streckenangebote die Zusammenarbeit mit den Kommunen.
Diese sind als Träger haftungsrechtlich abgesichert und können in der Regel auch Fachpersonal für die Baumschau bereitstellen. Zudem werden neue Sportangebote für die Allgemeinheit geschaffen. Allerdings verursachen die hohen rechtlichen Anforderungen des
Saarforstes zusätzliche Kosten für den kommunalen Haushalt, was wiederrum die Schaffung neuer Angebote erschweren wird.“, so Wappler.
Der Saarländische Radfahrer-Bund bezweifelt daher, dass wie ursprünglich vorgesehen mit Hilfe des Handbuches flächendeckend neue Streckenangebote entstehen und so existierende Angebotslücken geschlossen werden. Das Handbuch läuft damit Gefahr, sein eigentliches
Ziel zu verfehlen.
Der Download zum neuen MTB-Handbuch findet sich unter:
www.saarland.de/mukmav/DE/portale/waldundforstwirtschaft/service/downloads/dl_mtb-handbuch.html