Der Verlag verschickt an Sportvereine eine Probe-Zeitschrift „Verein & Vorstand aktuell“ – der SRB empfiehlt sofort zu reagieren und schriftlich
eingehenden Forderungen zu widersprechen und den Hinweis auf ein bestehendes Abo anzufechten. Häufig liegt dem Probeexemplar
ein Begleitbrief bei, darin wird dazu auffordert innerhalb von vier Wochen dem Angebot zu widersprechen. Dies sollte nicht ignoriert werden.
Im nachfolgenden Fall dokumentiert Dagmar Kinmayer vom RSF Saarwellingen, wie es ihr und ihrem Verein ergangen ist. Wir bedanken uns für Ihren Hinweis.
Im Februar gab es einen (bis heute nicht verifizierten) Anruf vom VNR-Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG (Sitz in Bonn) bei unserer Vorsitzenden. Kurze Zeit später erhielt ein anderes Vorstandsmitglied an seine Adresse – die auch als Kontaktadresse
für unseren Verein gilt – mit einem Begleitbrief eine kostenlose Probe-Zeitschrift von „Verein & Vorstand aktuell“. Dieses Schreiben wurde schließlich an mich, die Kassenwartin weitergegeben. Ich sah in dieser Zeitschrift kein weiteres Interesse für unseren
Verein, so dass ich diese ohne den Begleitbrief zu lesen, entsorgte. Nach ca. einen Monat erhielten wir eine Rechnung (37,35 €) für ein Zeitschriften-Abo. Da wir nichts bestellt hatten und ich über den VNR-Verlag auch negative Bewertungen im Internet gelesen
hatte, ließ ich diese Rechnung liegen. Nach weiteren 4 Wochen erhielten wir eine Mahnung (jetzt 40,05 €). Daraufhin reagierte ich und teilte per E-Mail dem VNR-Verlag mit, dass von unserer Seite kein Vertrag bestünde und in Zukunft keine weiteren Rechnungen
incl. Mahnungen an uns zu versenden sind. Daraufhin erhielten wir die Mitteilung, dass wir uns nach Zusendung des Probeexemplares der Zeitschrift nicht innerhalb von 4 Wochen gegen eine weitere Zusendung widersprochen hätten und somit einem Abo zugestimmt
hätten. Darauf teilte ich Ihnen mit, dass kein Vertrag (der unter anderem die Vertragsdauer, Kündigungsmöglichkeiten, Zahlweise enthielt) vorliegt, da von keinem Vorstandsmitglied derartiges unterzeichnet wurde und allein das Zusenden eines Probeexemplares
nicht als Vertragsbestätigung zu werten sei. Im Ergebnis dessen erhielten wir plötzlich eine Kündigungsbestätigung, sollten jedoch weitere 37,35 € (also jetzt insgesamt 74,70 € zahlen, mit dem Hinweis, man hatte uns „kulanterweise“ die Mahngebühren von 2,70
€ aus der zweiten Rechnung erlassen). Erneut schrieb ich den VNR-Verlag per E-Mail an, und verwies noch einmal darauf, dass wir keinen Vertrag (mit Unterschrift und Infos zum Vertragsinhalt) abgeschlossen hätten. Ich machte darauf aufmerksam, dass wir bis
zur weiteren Sachaufklärung den VNR-Verlag aufforderten, von weiteren Rechnungen incl. evtl. Mahngebühren sowie von der weiteren Zusendung von nicht gewollten Zeitschriften abzusehen. Nachdem ich erneut auf die Zusendung eines rechtmäßigen Vertrages bestand,
wurde uns mitgeteilt, dass die weitere Belieferung sofort eingestellt und die offenen Rechnungen storniert wird.
Hinweis: Solltet Ihr solche „kostenlosen“ Probeexemplare erhalten, bitte nicht bezahlen. Sofort schriftlich Einspruch erheben. Besteht auf die Vorlage eines Vertrages. Es ist zwar für eine kurze Zeit etwas nervenaufreibend – aber das schnelle Einlenken
des VNR-Verlages zeigt, dass diese Methode rechtlich sehr fragwürdig ist.
Viele Grüße
Dagmar Kinmayer, RSF Saarwellingen e.V.