Die Jahreshauptversammlung des Saarländischen Radfahrer-Bundes e.V. (SRB) findet gem. Satzung § 16 als Hauptausschusssitzung am:
Freitag, 29. April 2022, 17.00 Uhr, Tagungsraum 20 an der Hermann-Neuberger-Sportschule 4, 66123 Saarbrücken statt .
Anträge zur Sitzung des Hauptausschusses des SRB sind mit ausreichender Begründung, spätestens 30 Tage vor dem Termin der Versammlung an den SRB
(E-Mail: info@srb-saar.de) einzureichen. Bitte beachten Sie die Regelung zur Entsendung der Vertreter der Vereine gem. §12 der Satzung für den Hauptausschuss (Satzung siehe Link: www.srb-saar.de/service/downloads/). Der Verband behält sich vor, aufgrund der pandemischen Lage die Veranstaltung online abzuhalten.
gez. Leander Wappler, Präsident
Freitag, 29. April 2022, 17.00 Uhr, Tagungsraum 20 an der Hermann-Neuberger-Sportschule 4, 66123 Saarbrücken statt .
Anträge zur Sitzung des Hauptausschusses des SRB sind mit ausreichender Begründung, spätestens 30 Tage vor dem Termin der Versammlung an den SRB
(E-Mail: info@srb-saar.de) einzureichen. Bitte beachten Sie die Regelung zur Entsendung der Vertreter der Vereine gem. §12 der Satzung für den Hauptausschuss (Satzung siehe Link: www.srb-saar.de/service/downloads/). Der Verband behält sich vor, aufgrund der pandemischen Lage die Veranstaltung online abzuhalten.
gez. Leander Wappler, Präsident