Wiederaufnahme der Trainingstätigkeit im Radsportbetrieb – Handlungsempfehlungen des SRB

Liebe Radsportfreunde,
mit Wirkung vom 02. Mai 2020 wurde durch eine Neufassung der saarländischen Rechtsverordnung zur Pandemiebekämpfung die Wiederaufnahme der Trainingsbetriebes in Individualsportarten im Freiluftbereich für Gruppen bis zu 5 Personen erlaubt.

Oberste Maxime bleibt, bei aller Freude, wieder aktiv werden zu können, die Eindämmung der Corona-Pandemie. Wir sind uns sicher, dass durch das Einhalten der rechtlichen Vorgaben und Hygienerichtlinien ein wichtiger Beitrag zur Rückkehr in einen normalen Sportbetrieb geleistet wird.

In einer Gesamtvorstandssitzung des SRB vom Montag, 11. Mai 2020 wurde konkret darüber beratschlagt, wie eine möglich Handlungsempfehlung zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes (unter Berücksichtigung der Vorgaben des BDR/DOSB und der geltenden Rechtsverordnung) in den saarländischen Radsportvereinen aussehen kann und schließlich die beiliegende Handlungsempfehlung verabschiedet. Sie soll allen Vereinen eine Hilfestellung bei der Umsetzung der Vorgaben geben.
Wir weisen allerdings darauf hin, dass am Ende die Verantwortung zur Umsetzung der Maßnahmen bei den Vereinen und den vor Ort tätigen Trainern und Trainerinnen liegt.

Bei der Erstellung der Handlungsempfehlung haben wir uns an einem konkreten Entwurf des RSF Phönix Riegelsberg orientiert, dem wir an dieser Stelle für sein besonderes ehrenamtliches Engagement herzlich danken.

2020.05.12 Information – SRB – Wiederaufnahme Sportbetrieb Rad 2020.05.12 Handlungsempfehlung SRB – Sportbetrieb Rad

Mit sportlichen Grüßen
Leander Wappler
Präsident
Saarländischer Radfahrer-Bund e.V.