Liebe Radsportfreunde,
wir möchten Euch darüber informieren, dass wir am Wochenende, 07.10.23 über den SR eine Presseanfrage
anlässlich der kürzlichen Ausstrahlung des SWR-Berichts „Baden-Württembergs-Förster wollen mehr legale Mountainbike-Trails – Freiburg als Vorbild“ erhalten haben. Darin wird die vorbildliche Zusammenarbeit zwischen Landesforst und den Vereinen als besonders
gewinnbringend für alle Beteiligten hervorgehoben siehe auch:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mountainbike-foerster-umwelt-konflikt-konzept-100.html
Im Aktuellen Bericht, im Sportteil wird der SR dazu einen Beitrag dazu bringen, in dem der
aktuelle Sachstand der saarländischen Fassung des MTB-Handbuches abgefragt wird. In einem Interview haben wir dazu unsere Position und vor allem Bedenken hinsichtlich der Auflagen bei der Ausgestaltung der sogenannten Gestattungsverträge mit dem Saarforst
zum Ausdruck gebracht. Nach unserer Auffassung birgt der als Anlage 4 angehängte Mustervertrag mit dem Saarforst für einen ehrenamtlich tätigen Verein unkalkulierbare wirtschaftliche Risiken, die so in dieser Form nicht tragbar und auch nicht notwendig sind.
Die vom Saarforst sogenannte VTA (Baumschau) Stufe 1 bzw. 2 und die Gestellung eines Sachverständigen zur Bestandsaufnahme führen zu einer Ungleichbehandlung gegenüber der Regelung für Wanderwege.
Wie Euch sicher bekannt ist, zieht sich dieser Prozess der Ausarbeitung nun schon über drei
Jahre. Waren wir zunächst aktiv in den Gestaltungsprozess unter Federführung des Umweltministeriums eingebunden, ist seit der Vorstellung einer Vorabversion im März 2023 Funkstille. In einem gemeinsamen digitalen Meeting mit den Vertretern des Ministeriums
hatten wir in enger Abstimmung mit der DIMB deutlich unsere Bedenken geäußert und Verbesserungsvorschläge eingebracht, die aber offensichtlich seitens des Saarforstes so nicht mitgetragen werden.
wir möchten Euch darüber informieren, dass wir am Wochenende, 07.10.23 über den SR eine Presseanfrage
anlässlich der kürzlichen Ausstrahlung des SWR-Berichts „Baden-Württembergs-Förster wollen mehr legale Mountainbike-Trails – Freiburg als Vorbild“ erhalten haben. Darin wird die vorbildliche Zusammenarbeit zwischen Landesforst und den Vereinen als besonders
gewinnbringend für alle Beteiligten hervorgehoben siehe auch:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mountainbike-foerster-umwelt-konflikt-konzept-100.html
Im Aktuellen Bericht, im Sportteil wird der SR dazu einen Beitrag dazu bringen, in dem der
aktuelle Sachstand der saarländischen Fassung des MTB-Handbuches abgefragt wird. In einem Interview haben wir dazu unsere Position und vor allem Bedenken hinsichtlich der Auflagen bei der Ausgestaltung der sogenannten Gestattungsverträge mit dem Saarforst
zum Ausdruck gebracht. Nach unserer Auffassung birgt der als Anlage 4 angehängte Mustervertrag mit dem Saarforst für einen ehrenamtlich tätigen Verein unkalkulierbare wirtschaftliche Risiken, die so in dieser Form nicht tragbar und auch nicht notwendig sind.
Die vom Saarforst sogenannte VTA (Baumschau) Stufe 1 bzw. 2 und die Gestellung eines Sachverständigen zur Bestandsaufnahme führen zu einer Ungleichbehandlung gegenüber der Regelung für Wanderwege.
Wie Euch sicher bekannt ist, zieht sich dieser Prozess der Ausarbeitung nun schon über drei
Jahre. Waren wir zunächst aktiv in den Gestaltungsprozess unter Federführung des Umweltministeriums eingebunden, ist seit der Vorstellung einer Vorabversion im März 2023 Funkstille. In einem gemeinsamen digitalen Meeting mit den Vertretern des Ministeriums
hatten wir in enger Abstimmung mit der DIMB deutlich unsere Bedenken geäußert und Verbesserungsvorschläge eingebracht, die aber offensichtlich seitens des Saarforstes so nicht mitgetragen werden.
In der Anlage findet sich unsere Stellungnahme zu diesem Thema, unser Vizepräsident Till
Dengel hat dankeswerterweise ein Positionspapier erstellt, auf dessen Basis wir nun in die Öffentlichkeit informieren. Wir arbeiten hier mit der DIMB eng zusammen und stehen im permanenten Austausch. Auch hier besteht Unverständnis über den „saarländischen
Sonderweg“.